Frage & Antwort
Darf ich als Mieter für die Duschstange in die Fliesen bohren?
In vielen Fällen ja: Einzelne Bohrlöcher für übliche Badausstattung wie eine Duschvorhang- oder Brausestange gelten nach verbreiteter Auffassung als vertragsgemäßer Gebrauch der Wohnung. Entscheidend sind aber Anzahl und Ausführung der Löcher und was im Mietvertrag steht. Wer gar kein Risiko will, klemmt oder klebt.
Die kurze Antwort
Meist ja. Bohrlöcher für übliche Badausstattung wie eine Duschstange gelten nach verbreiteter Auffassung als vertragsgemäßer Gebrauch (§§ 535, 538 BGB). Es zählen aber Anzahl und Ausführung, und der Mietvertrag kann Regeln enthalten. Beim Auszug müssen Löcher in der Regel fachgerecht verschlossen werden. Klemmen oder Kleben ist die risikoärmere Variante. Keine Rechtsberatung.

Gemeint ist jede Duschstange, die an die Wand geschraubt wird – die Duschvorhangstange ebenso wie die Brausestange für die Handbrause. Die folgende Einordnung ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Streit helfen ein Mieterverein oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Mietrecht.
Was das Gesetz sagt
Zwei Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch sind der Ausgangspunkt:
- § 535 BGB: Der Vermieter muss dir die Wohnung in einem Zustand überlassen, der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist, und ihn während der Mietzeit erhalten.
- § 538 BGB: Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, hast du als Mieter nicht zu vertreten.
Die entscheidende Frage ist also: Gehört ein Bohrloch für die Duschstange zum vertragsgemäßen Gebrauch? Für übliche Badausstattung – Duschstange, Handtuchhalter, Spiegel – wird das nach verbreiteter Auffassung meist bejaht. Ein Bad ohne Möglichkeit, einen Duschvorhang oder eine Brause anzubringen, wäre im Alltag kaum nutzbar.
Das BGH-Urteil von 1993 – mit Vorbehalt
Häufig zitiert wird ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.01.1993 (Az. VIII ZR 10/92). Laut dem Ratgeberportal deutschesmietrecht.de hat der BGH darin entschieden, dass ein pauschales Bohrverbot in einem Formularmietvertrag unwirksam ist, weil es den vertragsgemäßen Gebrauch zu stark einschränkt. Den Volltext des Urteils haben wir nicht eingesehen; die Aussage stützt sich auf diese Sekundärquelle.
Daraus folgt nicht, dass jede Bohrung erlaubt wäre. Ein individuell ausgehandeltes Bohrverbot kann anders zu bewerten sein als eine vorgedruckte Klausel. Lies deinen Mietvertrag deshalb genau.
Worauf es in der Praxis ankommt
| Punkt | Was gilt nach verbreiteter Auffassung |
|---|---|
| Anzahl | Einzelne, funktionsbedingte Löcher für übliche Ausstattung sind meist unproblematisch; Häufungen gelten als übermäßig. |
| Ausführung | Sauber gebohrt, keine gesprungenen Fliesen – beschädigte Fliesen sind ersetzen zu lassen. |
| Fliese oder Fuge | Die Regel „immer in die Fuge bohren“ ist nicht belegt; einzelne Gerichte haben das unterschiedlich gesehen. Löcher in der Fuge lassen sich leichter schließen, ob die Fuge hält, hängt vom Dübel ab. |
| Auszug | Bohrlöcher in der Regel fachgerecht verschließen. |
| Mietvertrag | Kann Regeln zum Bohren enthalten; im Zweifel vorher schriftlich nachfragen. |
Wie viele Löcher „zu viele“ sind, legt kein Gesetz fest. Gerichte haben das im Einzelfall unterschiedlich entschieden – eine feste Zahl gibt es nicht.
Die risikoärmere Lösung: klemmen oder kleben
Wer Streit beim Auszug ganz vermeiden will, verzichtet aufs Bohren:
- Klemmen funktioniert für die gerade Duschvorhangstange zwischen zwei gegenüberliegenden Wänden. Die Stange wird beim Auszug einfach abgenommen. Modelle und Messen: Teleskopstange zum Klemmen. Was sie trägt: Wie viel Gewicht hält eine Teleskopstange?
- Kleben funktioniert für Brausestangen, Duschkopfhalter und die Wandhalter von L- und U-Stangen – aber nur auf glatter, tragfähiger Fliese, Glas oder Stein, nicht auf Putz oder Tapete. Beim Ablösen bleiben laut tesa kleine Klebereste, die mit Schaber oder Bürste entfernt werden; die Fliese bleibt heil. Anleitung: Duschstange kleben.
Welcher der drei Wege in deinem Bad passt, entscheidet vor allem die Wand. Die Gegenüberstellung mit Tabelle steht unter Klemmen, kleben oder bohren?. Sind schon Bohrlöcher da, prüf zuerst vorhandene Bohrlöcher nutzen; wie du eine Stange beim Auszug abnimmst, steht unter Duschstange entfernen.
Kurz zusammengefasst
Für eine Duschstange im Mietbad darfst du nach verbreiteter Auffassung meist bohren – maßvoll, sauber und mit Blick in den Mietvertrag. Beim Auszug werden die Löcher verschlossen. Ganz ohne Risiko bist du mit einer Klemm- oder Klebelösung. Weitere Fragen rund um die Duschstange ohne Bohren beantworten wir unter Fragen und Antworten, den Überblick über alle Lösungen gibt die Startseite.
Oft gefragt
Wer zahlt, wenn beim Bohren eine Fliese springt?
Der vertragsgemäße Gebrauch deckt übliche, sauber ausgeführte Bohrlöcher – nicht beschädigte Fliesen. Nach verbreiteter Darstellung müssen Mieter beschädigte Fliesen ersetzen und Bohrlöcher beim Auszug fachgerecht verschließen. Wie das im Einzelfall aussieht, hängt vom Mietvertrag und den Umständen ab; das ist keine Rechtsberatung.
Muss ich den Vermieter fragen, bevor ich eine Duschstange anbohre?
Für übliche Badausstattung ist das nach verbreiteter Auffassung meist nicht nötig, solange der Mietvertrag keine wirksame Regel enthält. Ein individuell ausgehandeltes Bohrverbot kann anders zu bewerten sein als eine Formularklausel. Wer unsicher ist, fragt vorher schriftlich nach – das vermeidet Streit beim Auszug.
Ist Kleben im Mietbad die bessere Lösung?
Kleben oder Klemmen hinterlässt keine Bohrlöcher und ist deshalb die risikoärmere Variante. Kleben funktioniert aber nur auf glatter, tragfähiger Fliese, Glas oder Stein. Beim Ablösen bleiben laut tesa kleine Klebereste, die mit Schaber oder Bürste entfernt werden.
Belege & Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 535 BGB (Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags)
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 538 BGB (Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch)
- deutschesmietrecht.de: Dübellöcher im Bad – wann Bohren erlaubt ist (Sekundärquelle zu BGH VIII ZR 10/92)
- tesa: Duschstange ohne Bohren zum Kleben (Untergründe, Ablösen)
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Wer hier schreibt
Redaktion duschstange-ohne-bohren.de
Kaufberatung Bad ohne Bohren
Wir sind die Redaktion von duschstange-ohne-bohren.de. Wir werten Herstellerangaben, Montageanleitungen, Händler-Datenblätter und Quellen zu Mietrecht und Werkstoffen aus und ordnen Duschvorhangstangen, Brausestangen und Duschkopfhalter danach ein. Eigene Labortests machen wir nicht – das sagen wir offen.
- Herstellerangaben & Anleitungen ausgewertet
- Vorhang- und Brausestange getrennt
- Keine Labortests – offen gesagt
- Quellen auf jeder Seite